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FairKultur Aktiengesellschaft i. Vorgr.
Produzent*in, Leistungserbringer*in, Eigentümer*in:

Aktiengesellschaft Fairkultur, Berlin


Zeichnung von Aktienanteilen zur Gründung der FairKultur® Aktiengesellschaft i. Vorgr.

Beschreibung des Angebotes Nr.: 2:

Sie können hier online stimmberechtigte Namensaktien zeichnen von der FairKultur® Aktiengesellschaft i. Vorgr..

Es wird Ihnen nach dem Buchungsvorgang die Rechnung für die je Stück gezeichneten Aktien online zugesendet.

Weiterhin werden Sie über den laufenden Gründungsvorgang per eMail informiert. Darüber bei den dazu laufenden lokalen Veranstaltungen von FK-AG i. Vorgr. und der Genossenschaft FK FairKultur eG. Die Veranstaltungen können auch online stattfinden, über Videokonferenzen mit dem europäischen Video-Konferenzanbieter BigBlueButton mit EU-Datenschutz. Weiterhin auf der Website der FK-AG i. Vorgr.: https://aktiengesellschaft.fairkultur.com/


Satzung zur Vorgründung der FairKultur® AG

Vorgründungsgesellschaft der FairKultur® AG



Vorgründungs-Satzung des Gesellschaftervertrages

1. Die Aufgabe der Vorgründungsgesellschaft ist die Gründung der FairKultur® Aktiengesellschaft.

Das Vorgründungsunternehmen - in Vorgründung i. Vorgr. - und lautet FairKultur® AG i. Vorgr..

Der Name FairKultur® ist ein geschützter Markenname und beim Deutschen Patentamt in München registriert.
Die Rechte liegen bei der Genossenschaft FK FairKultur eG.
Die Genossenschaft ist berechtigt Lizenzen zur Nutzung des Namens zu vergeben.

Die Genossenschaft FK FairKultur eG ist Initiator der Gründung und Gesellschafterin der FairKultur AG i. Vorgr. und entwickelt die Satzung und vereinbart diese mit den Gesellschaftern der FairKultur Aktiengesellschaft.

Die Genossenschaft FK Fairkultur eG fungiert als Treuhänderin und organisiert die Gründung und verwaltet das Treuhandkonto während des Gründungsvorganges.


2. Ziel ist die Gründung einer Gesellschaft mit dem Schwerpunkt der Finanzierung der Kulturwirtschaft, nach den Regeln der Bundesaufsicht für Finanzen / BaFin - im Rahmen einer Erlaubnisanfrage nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG - als Bankzulassung für die gesamte Branche der Kulturwirtschaft.

Die deutsche Kunst- und Kulturwirtschaft erwirtschaftete einen Umsatz von 124 Milliarden EUR für 2019, laut dem Monitoring-Bericht der Bundesregierung. Nach einer Marktrecherche gibt es zurzeit für die Branche der Kunst- und Kulturwirtschaft kein BaFin-geregeltes Finanzierungsinstitut auf dem deutschen Markt. (Bundesaufsicht für Finanzen BaFin)

Primäre Aufgabe ist, einen Banken- und Finanzierungsservice mit Beratungen für berufliche und geschäftliche Entwicklungen anzubieten. Hierzu gehört der klassische private Banking-Service für die private Konto- und Vermögensberatung, inklusive Altersversorgung für die Lebensläufe von Kunst- und Kulturschaffenden und Kreativen.

Die Aktiengesellschaft wird Urheberrechte und Patente von Kunstschaffenden sowie Kreativschaffenden bewerten und in Finanz- und Vermögenswerte konvertieren. Dazu gehören die Bewertungen von Kunst- und Kulturwerten jeglicher Art, die von der Genossenschaft FK FairKultur eG vorgenommen werden.

Weiterhin werden Finanzierungen für Unternehmen und Organisationen von Kunst- und Kulturschaffenden sowie Kreativen angeboten. Von der Aktiengesellschaft finanzierte Kunst- und Kulturprojekte sowie Kreativprojekte (Software) werden in Kooperation mit der Genossenschaft FK FairKultur eG als Entwicklungsträger:in umgesetzt.

Darüber hinaus werden Finanzierungen angeboten von Immobilien und Grundstücken sowie der Erwerb von Rechten an ihnen - dies für den geschäftlichen, beruflichen als auch für den privaten Bereich.


3. Aufgabe der gegründeten FairKultur Aktiengesellschaft wird anschließend sein, hinzuführen zu einer erfolgreichen Bankzulassung durch die BaFin (Bundesaufsicht für Finanzen), mit dem zukünftigen Namen FairKultur® Bank AG.


4. Die Geschäftsanteile als Nennwert-Aktien an der zu gründenden Aktiengesellschaft betragen jeweils 100 EUR. Mit der Zeichnung mindestens eines Geschäftsanteiles werde ich Anteilseigner an der Aktiengesellschaft.

a. Gezeichnet werden stimmberechtigte Namensaktien. Mit der Zeichnung und bei Weiterverkauf wird den Statuten der Satzung des Gesellschaftervertrages, während der Vorgründungsphase und nach der Gründung der FairKultur® Aktiengesellschaft der verabschiedeten Satzung zugestimmt.

b. Die Zeichnung der Aktienanteile während der Vorgründungsphase geschieht online über die Website von www.Fairkultur.de > Angebote.
Alternativ können die schriftlichen Zeichnungsunterlagen auch postalisch oder per eMail als PDF-Dokument zugesendet werden.

c. Die Aktien dürfen nach dem Gründungsvorgang als eingetragene Aktiengesellschaft in das Handelsregister, in den gesetzlichen elektronischen Handel von Wertpapieren eingebracht werden.

d. Die Aktie soll als namensgeführte elektronische Aktie, laut dem eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere seit 2021) nach dem ZuFinG (Zukunftsfinanzierungsgesetz seit 1.1.2024) der Bundesregierung, geführt werden.

e. Gelistet werden darf in folgenden elektronischen Wertpapierregistern laut AktG (Aktiengesetz) und eWpG (Gesetz für elektronische Wertpapiere seit 2021): Zentralen Registern und Kryptowertpapierregistern.

f. Elektronische Aktien unterscheiden sich von herkömmlichen Aktien hauptsächlich dadurch, dass sie statt der physischen Verbriefung in ein elektronisches Wertpapierregister eingetragen sind. Eine Ausgabe der Aktie in Papierform ist somit nicht vorgesehen.

Die Aktiengesellschaft stellt für elektronisch zertifizierte Aktien, Zertifikate in elektronischer Form und nicht in Papierform zur Verfügung.

g. Die Hauptversammlung HV der Aktiengesellschaft kann beschließen, auf den Namen lautende Kryptoaktien auszugeben.

h. Der Zeichner:in verpflichtet sich die Geschäftsanteile binnen 30 Tagen auf das Treuhandkonto der Vorgründungsgesellschaft einzuzahlen.

i. Die gezeichneten Aktien sind durch Dritte nicht pfändbar.


5. Als Gründerin und Initiatorin wird die Genossenschaft FK FairKultur eG in der zukünftigen FairKultur Aktiengesellschaft im Aufsichtsrat mit mindestens 2 Stimmen bei 3 Aufsichtsräten vertreten sein. Bei der Bestellung von mehr als 3 Aufsichtsräten, erhält die Genossenschaft FK FairKultur eG das Recht weitere Aufsichtsratsmitglieder zu stellen, um mit mindestens 51% Stimmenanteil, im Aufsichtsrat vertreten zu sein.

Mit der Zeichnung der Geschäftsanteile wird der Satzung und der AGB der FairKultur® AG i. Vorgr. zugestimmt.

Nach der Zeichnung der Geschäftsanteile / Aktien sind für die Gründungsversammlung alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Unterlagen bei der Treuhänderin einzureichen. Das betrifft verantwortlichen Zeichnungsberechtigten die vollständigen (digitale) Kopie von seinem gültigen Pass oder Personalausweis per eMail an info@aktiengesellschaft.fairkultur.com zu senden. Alternativ per Post an:

FairKultur® AG i. Vorgr.
c/o Treuhänderin FK FairKultur® eG
Holsteinische Str. 57, 10717 Berlin
Germany


6. Ab 50.000 EUR plus Gründungsaufwendungen, findet die Gründung der Aktiengesellschaft mit dem Namen FairKultur AG i.Gr. bis zur Eintragung in das Handelsregister statt.

a. Geplanter Gründungsablauf in 4 Stufen:

a. 1. Stufe: Die Aktiengesellschaft wird als kleine AG gegründet, mit 1 Vorstand und 3 Aufsichtsräten bis maximal 3.000.000 EUR Eigenkapital und noch keiner Börsennotierung.

Registrierung der elektronischen Aktien bei einem zugelassenen Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut.

Die kleine AG hat kleinere Berichtspflichten und Auflagen sowie längere Fristen, mit einem geringeren Verwaltungsaufwand.

Die kleine Aktiengesellschaft beginnt mit der Realisierung erster Projekte und Geschäfte im Sinne Punkt 2 der Vorgründungssatzung.

Die kleine Aktiengesellschaft kann in Hinblick anstehender einfacher Finanzierungen und Vermögensverwaltungen, dazu erforderliche Rechte bei der BaFin beantragen.

a. 2. Stufe: Ab 730.000 EUR Eigenkapital und einem Prospekt, kann die Aktiengesellschaft als Emittent der elektronischen Aktien, zusammen mit einem Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut einen Antrag auf Zulassung zum Börsenhandel stellen.

a. 3. Stufe: Mit der Zulassung zum Börsenhandel wird die kleine Aktiengesellschaft in eine börsennotierte Aktiengesellschaft umgewandelt. Mit mindestens 2 Vorständen und 3 Aufsichtsräten. Damit erhöhen sich die Berichtspflichten und die Verkürzung der Fristen, es steigt der Verwaltungsaufwand.

a. 4. Stufe: Ab 7 Millionen Eigenkapital, kann die Aktiengesellschaft bei der Bundesaufsicht für Finanzen / BaFin - im Rahmen einer Erlaubnisanfrage nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG - die Bankzulassung stellen. Hierzu sind 2 Vorstände als zugelassene Banker, die zum Führen eines Bankinstitutes berechtigt sind, einzustellen, laut den geltenden BaFin-Gesetzen.


7. Ausgaben der Vorgründungsgesellschaft erfolgen ausschließlich zur Finanzierung der Vorgründungs- und Gründungsaufwendungen, bis zur Eintragung in das Handelsregister.

Hierzu zählen diverse Gebühren, Lizenzgebühren, Notar- und Rechtsanwaltskosten, Beratungskosten und außerplanmäßige Kosten, die für den Gründungsvorgang notwendig sind.

Weiterhin Aufwendungen für die Organisation, Kommunikation, Medienarbeit und Vorgründungsarbeiten für das Gründungsvorhaben seit 2021, durch den Vorstand der Genossenschaft FK FairKultur eG und seinen Mitarbeitern.(Satzungsende)[FKAG-Vorgr-Satzungsversion 1.4]


Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der FairKultur® AG i. Vorgr.

Adresse: FairKultur® AG i. Vorgr.
c/o Treuhänderin FK FairKultur® eG
Holsteinische Str. 57, 10717 Berlin
Germany

Web: https://aktiengesellschaft.fairkultur.com

1. Die Vorgründungsgesellschaft haftet nur im Rahmen ihrer Einlagen, bzw. der gezeichneten Geschäftsanteile.

2. Es wird aus rechtlichen Gründen darauf hingewiesen, dass ein teilweiser oder vollständiger Verlust der gezeichneten Aktienanteile, im Rahmen des unternehmerischen Risikos, möglich ist.

3. Die Treuhänderin entscheidet über die Einhaltung der Satzung.

4. Gerichtsstandort in der Bundesrepublik Deutschland.

(AGB Ende) [FKAG-Vorgr-AGB 1.4]


FairKultur® AKTIE
Sie zeichnen die ANZAHL der Stimmrechts- und Namensaktien während des Buchungsvorganges - je Aktie 100 EUR, zahlbar per Rechnung innerhalb 30 Tagen. Es fallen keine weiteren Gebühren an.



Angebot Einzeldarstellung / individual presentation

Bei Fragen zum Angebot: info@fairkultur.de

Zahlungsweise: Rechnung |

Anzahl der Bestellung:

Der Angebotspreis enthält folgende Beträge:

0,00 EUR, Mehrwertsteuerbetrag

0,00 EUR, KSK-Gebühr an die Künstlersozialkasse

0,00 EUR, Versandkosten

100,00 EUR, Angebotspreis, brutto, incl. Versand und Gebühren


Fairkultur-Aktien Gesamtpreis, brutto, total = 100,00 EUR